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   BFH, 29.01.2003 - VIII R 85/00   

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https://dejure.org/2003,14611
BFH, 29.01.2003 - VIII R 85/00 (https://dejure.org/2003,14611)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2003 - VIII R 85/00 (https://dejure.org/2003,14611)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - VIII R 85/00 (https://dejure.org/2003,14611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1; ; EStG § 32 Abs. 1; ; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2
    Kindergeld; Pflegekinder

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung eines Kindes als Pflegekind, wenn die Pflegeeltern Erziehungsgeld gem. BAT IV b erhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 1 Nr 2, EStG § 63 Abs 1
    Kindergeld; Kostenbeteiligung; Pflegekind

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.01.2003 - VIII R 71/00

    Anerkennung eines Pflegekindschaftsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - VIII R 85/00
    Wie der erkennende Senat mit Urteil vom 29. Januar 2003 VIII R 71/00 (BStBl II 2003, 469) im Einzelnen dargelegt hat, bedarf es nach der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ab 1996 für die Berücksichtigung eines Kindes als Pflegekind der Prüfung des Einzelfalls, ob die den Pflegeeltern entstandenen --und grundsätzlich nur in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen der Pflegeeltern zu berücksichtigenden-- Unterhaltskosten (einschließlich der Kosten für die Betreuung, Ausbildung und Erziehung) die Aufwandserstattungen (z.B. Pflegegeld, Pflegesätze) mit der Folge überschreiten, dass die Pflegeeltern zumindest 20 v.H. --und damit einen nicht unwesentlichen Teil (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG 1996)-- der gesamten (angemessenen) Unterhaltskosten des Pflegekindes tragen.

    Der Einwand verkennt, dass nach den Grundsätzen des Urteils vom 29. Januar 2003 VIII R 71/00 die Berücksichtigung der Kinder als Pflegekinder nicht danach zu beurteilen ist, ob der Steuerpflichtige für die Betreuung der Kinder ein nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen ausgehandeltes Entgelt erhält.

  • FG Münster, 12.04.2000 - 8 K 742/97

    Kein wesentlicher Unterhaltsbeitrag der Pflegeeltern bei Entlohnung ihrer

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - VIII R 85/00
    Es wies sie mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 952 veröffentlichten Gründen ab.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2006 - L 19 B 503/06

    Im Pflegegeld enthaltener Erziehungsbeitrag als Einkommen nach § 11 SGB 2

    Im Regelfall muss aber angenommen werden, dass der gesamte Lebensbedarf (einschließlich des Betreuungs-, Ausbildungs- und Erziehungsbedarfs) eines Kindes in Familienpflege durch die den Pflegepersonen gewährten Leistungen ausgeglichen wird (vgl. BFH, Urteil vom 29. Januar 2003 - VIII R 85/00 - BFHE 201, 292).
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